Bürgerentscheid am 24.09.2017 - Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins

09. August 2017: Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzuge-ben; bitte geben Sie auch dann die oben abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. an. Der Antrag kann beim Wahlamt der Gemeinde abgegeben oder im frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde nur bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, entgegengenommen.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

 

Antrag auf Erteilung eines Abstimmungsscheins für den Bürgerentscheid am 24. September 2017