Familienförderung beim Verkauf von Baugrundstücken in Wiesent

02. Januar 2011: Die Gemeinde Wiesent hat sich der Familienfreundlichkeit verschrieben und setzt dieses Leitbild konsequent um. In den letzten Jahren wurde eine umfassende, familiegerechten Infrastruktur aufgebaut.

Vor Ort steht die Krabbelstube „Bollerwagen“, der Kindergarten „Höllbachstrolche“, die Volksschule Wörth-Wiesent, sowie zahlreiche Sport- und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung.
Ein weiterer Baustein zur aktiven Familienförderung ist ein familienfreundliches Preissystem beim Bauplatzverkauf.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesent hat deshalb am 24.03.2009 beschlossen einen Zuschuss zu gewähren, der beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Wiesent Nord Erweiterung“ gilt. Dieser gemeindliche Zuschuss wird für den Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet Wiesent Nord Erweiterung und die Errichtung eines selbstgenutzten Wohnhauses auf diesem Grundstück gewährt.
Die Zuwendung ist befristet auf einen Zeitraum von 8 Jahren ab Erstbezug und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt.
Die Förderung beträgt 2.000 € für jedes ab 2009 geborene Kind, das mit dem Zuwendungsempfänger im Wohnhaus den Hauptwohnsitz genommen hat. Als Förderobergrenze gelten max. 8.000 € je Zuwendungsempfänger. Die Förderung erhalten außerdem Bauplatzkäufer für bereits vorhandene Kinder unter 18 Jahren, die jetzt einen Bauplatz kaufen.
Zum Erwerb dieser Zuwendung sind formlose Anträge nach der Geburt des Kindes bei der Gemeinde Wiesent einzureichen. Soweit der Gemeinde nicht bereits eine Geburtsurkunde vorliegt, auf Grund der eine Anmeldung erfolgte, hat dies parallel mit der Antragstellung zu erfolgen
Die Verwaltung prüft zunächst die Übereinstimmung des Antrages mit diesen Richtlinien und entscheidet dann über die Vergabe des Zuschusses. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt daraufhin über die Vergabe des Zuschusses.