Vogelgrippe: Ausstehende Geflügelbestände beim Landratsamt melden

24. November 2016: Regensburg (RL). Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe wurde am Freitag, 18.11., bayernweit eine allgemeine Stallpflicht erlassen, die sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, gilt.

Zusätzlich erinnert nun das im Landratsamt angesiedelte Veterinäramt alle Geflügelhalter - sowohl gewerbliche als auch Hobbyhalter - daran, ihren Bestand oder Änderungen umgehend anzumelden, falls sie ihrer Meldepflicht nach der Viehverkehrsordnung noch nicht nachgekommen sind. Danach hat jeder Halter unabhängig von der Größe des Bestandes von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Laufvögel und Tauben seine Haltung - unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes - sowie etwaige Änderungen bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. 

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Aktuelles – Ausstehende Geflügelbestände beim Landratsamt melden - zum Download hinterlegt. Das ausgefüllte Formular ist per E-Mail, Post oder Fax oder an das Veterinäramt zu senden. Die Meldepflicht gilt für den gesamten Landkreis Regensburg.

 

Kontakt:

Landratsamt Regensburg

Abteilung Veterinäramt

Tel. 0941 / 4009 – 52o

E-Mail: veterinäramt@lra-regensburg.de

Fax: 0941 / 4009 - 560

 

Derzeit kein Verdachtsfall im Landkreis bekannt

Zum Stand heute, 22.11.16 (11.30 Uhr) gibt es im Landkreis Regensburg keinen Verdachtsfall auf Vogelgrippe. Daher gilt die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel im Landkreis Regensburg als Vorsichtsmaßnahme. Verstöße können jedoch als Ordnungswidrigkeiten nach § 76 des Tierseuchengesetzes geahndet werden. Mit dem Wegsperren der Tiere soll der Kontakt zu Wildtieren vermieden werden, die Geflügel aus Betrieben sowie aus privater Haltung anstecken könnten. Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Informationen auf der Landkreis – Homepage

Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-regensburg.de) ist sowohl die Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 18.11. zur Stallpflicht, die Pressemitteilung des Umweltministeriums sowie die Eilverordnung des Bundes vom 18.11 über zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen abrufbar. Ebenso wurde eine Verlinkung zum Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgenommen.

Hier erhalten Sie die komplette Pressemitteilung des Landratsamtes Regensburg vom 22.11.2016